Ihr Partner für effiziente und ökologische Energienutzung
Wir haben die passende Lösung für Ihre Energie.
Wir bieten 100% Ökostrom
Sie haben die Wahl Ihren Strom aus 100% ökologischen Quellen zu beziehen - Wir lieben die Energiewende!
Werden Sie ein Teil der Energiewende
Mit uns sind Sie aktiver Teil der Energiewende: Sie fördern den Ausbau Erneuerbarer Energien und unterstützen so das nationale Ziel, bis zum Jahr 2022 aus der Kernenergie auszusteigen.
Wir beziehen Ihren Strom beispielsweise aus Wasserkraftwerken. Wasserkraft ist eine der ältesten vom Menschen genutzten Energiequellen, seien es Hebewerke, Mühlen oder Kraftwerke zur Stromgewinnung. Wasser hat eine nahezu unbändige Kraft welche vom Menschen schon seid Jahrhunderten gebändigt werden.
Grüner und grauer Ökostrom
Strom, der aus dem EEG gefördert wird, trägt zum Anteil des regenerativ erzeugten Stroms im Strommix bei und kann wegen der bereits erhaltenen Förderung nicht mehr als grüner Strom an Kunden verkauft werden. Achtung: Besonders einfallsreiche Stromlieferanten bieten nun diesen grauen Strom als Ökostrom an, indem sie aus dem deutschen Strommix den Anteil aus regenerativen Quellen einfach rausrechnen und als „Ökostrom“ deklarieren.
Das meint konkret: jeder Kunde erhält üblicherweise den oben dargestellten Strommix, mit einem Anteil von derzeit ca. 24% erneuerbaren Energien. Einige Anbieter verkaufen jedoch einfach diesen Graustrom als 100% Ökostrom an 24% ihrer Kunden! Die restlichen Kunden erhalten dann rechnerisch den Anteil des konventionell erzeugten Stroms ohne den Anteil an erneuerbaren Energien.
Das ist mehr als nur schön gerechnet! Denn der Anbieter liefert lediglich den in Deutschland üblichen generellen Energiemix. Es wird keine einzige Kilowattstunde Ökostrom erzeugt. Für diesen eigentlich „grauen Ökostrom“ verlangt er aber gerne einen „Öko-Aufpreis.“ Mit Ökologie hat dieser Etikettenschwindel natürlich nichts zu tun! Ein genauer Blick auf die Ökostrom-Anbieter ist also wichtig, denn nur der Bezug von 100% reinem Ökostrom unterstützt tatsächlich die Energiewende und erhöht den Anteil an erneuerbaren Energien im deutschen Stromsee.
Zertifikate gegen Etikettenschwindel
Aus diesen Gründen wurden Zertifikatsysteme eingeführt, um nachzuvollziehen, aus welchen Quellen Strom ins Netz gelangt. Sie stellen sicher, dass nur so viel echter Ökostrom vermarktet wird, wie tatsächlich produziert wurde. Die Zertifizierung und deren Überwachung geschehen durch unabhängige Institutionen in den jeweiligen Ländern, in denen der Strom erzeugt wird. Sie registrieren zunächst die ökologisch produzierenden Kraftwerke, überwachen die tatsächliche Produktion und stellen für jede eingespeiste Megawattstunde einen Herkunftsnachweis aus.
Besonders umweltfreundliche Zertifikate, wie das vom TÜV Rheinland regelmäßig überprüfte Qualitätssiegel „Naturstrom Wasser und Wald“, belegen die Herkunft des gelieferten Stroms aus regenerativen Quellen. Sie garantieren darüber hinaus, dass der gesamte Aufpreis für den Ökostrom in den tatsächlichen und klimaneutralen Ausbau von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung investiert wird. Zudem prüfen und zertifizieren sie, dass der Stromversorger in dem jeweiligen Monat auch real die von seinen Kunden verbrauchte Strommenge aus dem jeweiligen Kraftwerk ins Netz eingespeist hat.
Stromkennzeichnung
Unsere Tarife
ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR ENTLASTUNG FÜR STROMKUNDEN DURCH ABSENKUNG DER STROMKOSTEN NACH DEM STROM-PREISBREMSENGESETZ (STROMPBG)
Grundsätze der Entlastung
Zur Abmilderung der Folgen der aktuellen Energiepreiskrise sind Stromkunden durch die Strompreisbremse ab März 2023 grundsätzlich für jede ihrer Entnahmestellen entlastungsberechtigt, sofern nicht die Ausnahmen z.B. gemäß § 4 Abs. 5 StromPBG greifen.
Die Umsetzung der Strompreisbremse erfolgt ab März 2023. Die Entlastung berücksichtigt hierbei jedoch auch die Monate Januar und Februar 2023.
NordseePower, moinEnergie und Strom|Gaswerk Stromkunden der ECN Energie GmbH, die im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 leitungsgebunden mit Strom beliefert werden, erhalten auf diesem Weg für jeden Belieferungsmonat -erstmals ab März 2023 - eine Entlastung. Für Unternehmen sind entsprechende Höchstgrenzen der Entlastung vorgegeben.
Je nach Verbrauch wird der Strompreis für ein 80%iges bzw. 70%iges monatliches Mengenkontingent auf einen gesetzlich vorgegebenen Referenzpreis gedeckelt. Die konkrete Höhe der Entlastung hängt von der tarifvertraglichen Vereinbarung mit uns, Ihrem individuellem Mengenkontingent sowie Ihrem tatsächlichen Verbrauch ab.
Kunden mit einem Jahresverbrauch von nicht mehr als 30.000 kWh zahlen so für 80% des relevanten Verbrauchs nur einen Bruttoarbeitspreis von 40 Cent/kWh. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh zahlen so für 70% des relevanten Verbrauchs nur einen Nettoarbeitspreis von 13 Cent/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis.
Die Entlastungsleistungen werden automatisch von uns berücksichtigt und über die Energierechnungen gewährt.
Individuelle Entlastungsinformationen
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Informationen erhalten Sie von uns gemäß § 12 Abs. 2 S. 1 StromPBG rechtzeitig weitere Informationen.
Vorgaben zur Entlastungshöhe
Um den konkreten monatlichen Entlastungsbetrag zu ermitteln, wird für jede Entnahmestelle der Differenzbetrag gemäß § 5 Abs. 1 StromPBG zwischen vertraglich vereinbarten Arbeitspreisen und dem einschlägigen Referenzpreis (§ 5 Abs. 2 StromPBG) ermittelt und mit dem Entlastungskontingent (relevanter Verbrauch) gemäß § 6 StromPBG multipliziert. Die Ausweisung der Gutschrift erfolgt im Rahmen der Verbrauchsabrechnung, kommt Ihnen aber bereits vorläufig durch eine Anpassung der Abschlags- oder Vorauszahlung zugute. Wenn im laufenden Vertrag keine Abschlagszahlungen vereinbart sind, erfolgt die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags in der nächsten Rechnung.
Der Referenzpreis beträgt bei einer Entnahmestelle mit einem Jahresverbrauch von nicht mehr als 30.000 kWh: 40 ct/kWh (Bruttoarbeitspreis);
Bei einer Entnahmestelle mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh beträgt der Referenzpreis 13 ct/kWh (vor Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlasster Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer).
Der Differenzbetrag wird dann bei Tarifen ohne zeitvariablem Arbeitspreis aus der Differenz des für die jeweilige Entnahmestelle am ersten Tag eines Kalendermonats vertraglich vereinbarten gewichteten durchschnittlichen Arbeitspreises und des Referenzpreises errechnet.
Das monatliche Entlastungskontingent beträgt bei einer SLP-Entnahmestelle mit einem Jahresverbrauch von nicht mehr als 30.000 kWh 80 % der uns aktuell vorliegenden Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers, geteilt durch 12. Bei Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung beträgt das Entlastungskontingent 80 % der im Jahr 2021 gemessenen Verbrauchsmenge, geteilt durch 12.
Bei Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh beträgt das Entlastungskontingent 70 % der vorgenannten relevanten Jahresverbräuche bzw. Prognosen ebenso geteilt durch 12.
Keine Entlastung
Liegt der für Sie geltende Arbeitspreis (brutto) unter den oben angegebenen Referenzpreisen, steht Ihnen kein Anspruch auf Entlastung nach dem Strompreisbremsengesetz zu. Auch erhalten Unternehmen, die vom StromPBG ausgenommen sind keine Entlastung.
Für die Entlastung von Mietern gilt folgendes:
Für die Weitergabe der Entlastungen bei Miet- und Pachtverhältnissen sowie in Wohnungseigentümergesellschaften ist gemäß § 12a StromPBG jeweils der Vermieter, der Verpächter oder die WEG zuständig. Die Entlastung soll in diesen Fällen regelmäßig im Rahmen der Abrechnung für die laufende Abrechnungsperiode erfolgen.
Energiesparhinweis: Die Entlastung durch die Strompreisbremse greift nur bis zu einem Entlastungskontingent von 80% bzw. 70% der vorliegenden Verbrauchsprognose bzw. des gemessenen Jahresverbrauchs. Für den darüberhinausgehenden Verbrauch gilt stattdessen jeweils der volle vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Es lohnt sich für Sie daher weiterhin, Energie einzusparen. Energieeinsparungen wie etwa eine Verbrauchsreduzierung wirkt sich zusätzlich kostenmindernd zur Strompreisbremse aus.
Weiterführende Informationen: Entlastung bei Strom- und Gaspreis selbst berechnen | Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiekostenrechner-2163140
Smart Metering
Schluss mit Nachzahlungen – mit uns haben Sie Ihre Stromkosten immer im Blick. Hohe Nachzahlungen gehören damit der Vergangenheit an.
Auf mobilen Geräten
Mit unserer App haben Sie Ihren persönlichen Energieassistenten immer zur Hand und können entspannt alles von unterwegs aus überprüfen.
Kinderleichter Einstieg
Einfach bestellen, Einbautermin vereinbaren und loslegen. Mit uns werden Sie zum Energiemanager und können so Geld sparen.
Energiekosten senken
Auf Basis Ihres individuellen Verbrauchsprofils erhalten Sie Tipps und Hinweise, wie Sie mit wenig Aufwand Strom und Geld sparen.
Ideal für Photovoltaik und BHKW
Erzeugte Energie effektiv selbst nutzen oder verkaufen. Wer seine Anlage kennt, kann so eine Menge Geld sparen oder erwirtschaften.
Sicherheit zu jeder Zeit
Mit dem persönlichen Home-Monitoring immer Bescheid wissen, ob eventuell Geräte angelassen wurden oder die Kinder zu Hause sind.
Funktionen in der Übersicht
Egal, wie komplex Ihre Energieverwaltung sein mag – wir verschaffen Ihnen Transparenz über Verbrauch und Erzeugung.
Transparenter Energieverbrauch
Behalten Sie den Überblick über Ihren Verbrauch: Sie wissen immer welche Kosten auf Sie zukommen und haben so die Freiheit sofort reagieren zu können.
Intelligente Energieerzeugung
Sie produzieren Strom selbst? Mit unseren Lösungen behalten Sie Ihre Anlagen im Auge, managen den Stromverkauf oder verbessern Ihren Eigenverbrauch.
Transparenz für einzelne Geräte und Anlagen
Beobachten Sie in Echtzeit, wie sich Ihr Stromverbrauch durch das Ein- und Ausschalten von Geräten verändert.
Benachrichtigungen direkt aufs Smartphone
Erhalten Sie E-Mail-Benachrichtigungen und Alerts bei ungewöhnlichen Verbrauchswerten bequem direkt aufs Handy.
Energieintelligenz-Plattform
Unser Portal zeigt Ihnen die genauen Verbrauchs- und Produktionswerte. So behalten Sie den Überblick und können je nach Bedarf reagieren.
So funktioniert das System
Messen
Energieverbrauch und Erzeugung aller Geräte und Anlagen werden in Echtzeit erfasst und an unsere Server gesendet.
Analyse
Die Rohdaten werden aufbereitet und mit hochspezialisierten Algorithmen ausgewertet.
Endnutzer
Anwender erhalten ihre Daten in Echtzeit per Web oder Mobile-App. Bei ungewöhnlichen Werten erhalten die Nutzer Benachrichtigungen.
Volle Energietransparenz in drei einfachen Schritten
Der Wechsel ist kinderleicht. Wir kümmern uns um die Abstimmung mit Ihrem Netzbetreiber und den Einbau des intelligenten Stromzählers bei Ihnen zu Hause.
Zähler bestellen
Account anlegen und Zähler bestellen. Wir kümmern uns um die Abstimmung des Zählerwechsels mit Ihrem Netzbetreiber.
Einbautermin wählen
Einbau Ihres neuen Stromzählers durch einen zertifizierten Elektriker zu Ihrem Wunschtermin.
Die Installation dauert etwa eine Stunde.
Energie entdecken
Der Zähler verbindet sich automatisch mit dem Server über das Internet und übermittelt die verschlüsselten Messwerte.
unser Partner
Discovergy www.discovergy.com
Die ECN Energie GmbH
mit ihren eingetragenen und geschützten Marken moinEnergie, Strom | Gaswerk, NordseePower und OstseePower gehört zur ECN Holding, einem familiengeführten Energieversorgungsunternehmen aus Wiesmoor.
Die Wurzeln des Unternehmens reichen weit zurück.
1984 als Elektro-Unternehmen gegründet, ist das ostfriesische Unternehmen heute ein modernes Energiedienstleistungs- und Energieversorgungsunternehmen. Aufgabe von ECN Energie GmbH ist die zuverlässige und preisgünstige Versorgung regionaler Haushalte und Gewerbebetriebe, vorwiegend zwischen Weser und Ems mit Strom und Erdgas. Weiterhin unterstützt ECN Energie Kommunen bei der Gründung von Stadt- oder Energiewerken. Im Dezember 2018 wurde die Umwandlung zur AG (Aktiengesellschaft) beschlossen. Zukünftig segeln ECN Energie GmbH, moinEnergie Verwaltungs GmbH, moinEnergie GmbH & Co. KG, ECN Sales Verwaltungs GmbH, ECN Sales GmbH & Co. KG und die Entwicklungsgesellschaft ECN Development GmbH unter der Flagge der ECN AG.
ECN Energie GmbH bietet wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen zu fairen Preisen. Für jeden Bedarf werden individuell zugeschnittene Angebote bereitgehalten, denn man weiß, ein guter Kundenservice ist von besonderer Bedeutung. ECN Energie GmbH macht sich stark für die Umwelt und setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung der Region ein.
Das Unternehmen ECN Energie GmbH wird von Henning Schmidt geleitet. Das ebenfalls zur Unternehmensgruppe gehörende Unternehmen moinEnergie wird von Horst Eisenhauer geleitet, welcher vor seinem Eintritt in unsere Unternehmensgruppe im Management des Energiekonzerns E.ON tätig war. Hermann Brauer leitet als weiterer Geschäftsführer die ECN Development GmbH, welche sämtliche Dienstleistungen rund um die Energieversorgung und das Kundenmanagement erledigt. Henning Schmidt ist weiterhin Geschäftsführer der ECN Sales GmbH. ECN Sales GmbH ist über alle Marken hinweg verantwortlich für sämtliche Vertriebsaktivitäten.
ECN versteht sich als kunden- und qualitätsorientiertes Unternehmen für Energieversorgung und Energiedienstleistungen, mit den Merkmalen mittelständisch, konzernunabhängig, kompetent, kundennah und flexibel.